Nachtruhe: Ab 22 bis 6 bzw. 7 Uhr. Sollten in Ihrer Gemeinde oder Stadt also keine Sonderregelungen gelten, dßrfen Sie oder Ihr Nachbar abends bis 22 Uhr bohren und hämmern.
Du als Mieter musst Dich grundsätzlich an die Ruhezeiten innerhalb des Hauses in der Zeit von 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 22 Uhr halten. AuĂerhalb des Hauses darfst Du laute Geräte nur noch zwischen 7 und 20 Uhr benutzen, nicht mehr wie bisher bis 22 Uhr.
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wie lange darf man bohren in der wohnung